joergh
01-05-2005, 15:26
Zeltordnung
Verehrte Gäste,
der Veranstalter des RLO-Fan-Cups 2005 rechnet mit zahlreichen Zeltgästen.
Um allen das Zelten und die gemeinsame Zeit in Oberhausen so angenehm wie möglich zu machen, ist es leider unumgänglich, dass bestimmte „Spielregeln“ für das Campen aufgestellt werden.
• Aufbau der Zelte ist am Samstag, den 04. Juni 2005, ab 10.00 Uhr möglich.
• Der Abbau sollte am Sonntag bis 12.00 Uhr abgeschlossen sein
• Das Zelten ist kostenlos.
• Das Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Rasenflächen möglich. Versorgungsschächte müssen freigehalten werden.
• Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines hiervon schriftlich bevollmächtigen übernachten. Der Vordruck ist am Tag der Anreise am Infostand abzugeben. Die namentliche Benennung der Übernachtungsgäste ist erforderlich. Die Liste ist am Anreisetag am Infostand abzugeben. Eine Voranmeldung mit geschätzter Teilnehmerzahl ist wünschenswert.
• Aus Sicherheitsgründen kann es erforderlich sein, dass die Campteilnehmer ein Armbändchen tragen müssen.
• Ab 01.00 Uhr ist die Lautstärke auf ein angemessenes Maß zu reduzieren
• Ein Betreten des Geländes zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Veranstalter
• Auf dem Gelände stehen 180 Wertfächer /Spinde zur Verfügung. Für die Sicherung der Wertfächer ist ein Vorhängeschloss erforderlich, das selber mitgebracht werden muss.
• Der Veranstalter haftet daher nicht für den Verlust von Gegenständen.
• Auf dem Gelände stehen Duschen, Umkleiden sowie Toiletten zur Verfügung. Es wird eindringlich gebeten, die sanitären Anlagen sauber zu halten.
• Zum Schutz vor Verletzungen ist das Verbringen von Glasflaschen oder anderen Glasbehältern auf das Gelände nicht erlaubt, kurz gesagt es herrscht Absolutes Glasverbot!
• Offenes Feuer, das selbständige Einrichten von Feuer- oder Grillstellen sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist nicht gestattet.
• Der Verzehr von hochprozentigem Alkohol ist unerwünscht.
• Der Konsum von Betäubungsmitteln wird nicht toleriert.
• Anweisungen des Ordnungsdienstes sind zu beachten.
• Der Veranstalter „Förderverein Starting-Six e.V.“ oder dessen Beauftragte üben das Hausrecht aus.
• Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmer diese Regeln an.
Wir bitten Euch im Sinne der Sache um Beachtung.
Verehrte Gäste,
der Veranstalter des RLO-Fan-Cups 2005 rechnet mit zahlreichen Zeltgästen.
Um allen das Zelten und die gemeinsame Zeit in Oberhausen so angenehm wie möglich zu machen, ist es leider unumgänglich, dass bestimmte „Spielregeln“ für das Campen aufgestellt werden.
• Aufbau der Zelte ist am Samstag, den 04. Juni 2005, ab 10.00 Uhr möglich.
• Der Abbau sollte am Sonntag bis 12.00 Uhr abgeschlossen sein
• Das Zelten ist kostenlos.
• Das Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Rasenflächen möglich. Versorgungsschächte müssen freigehalten werden.
• Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines hiervon schriftlich bevollmächtigen übernachten. Der Vordruck ist am Tag der Anreise am Infostand abzugeben. Die namentliche Benennung der Übernachtungsgäste ist erforderlich. Die Liste ist am Anreisetag am Infostand abzugeben. Eine Voranmeldung mit geschätzter Teilnehmerzahl ist wünschenswert.
• Aus Sicherheitsgründen kann es erforderlich sein, dass die Campteilnehmer ein Armbändchen tragen müssen.
• Ab 01.00 Uhr ist die Lautstärke auf ein angemessenes Maß zu reduzieren
• Ein Betreten des Geländes zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Veranstalter
• Auf dem Gelände stehen 180 Wertfächer /Spinde zur Verfügung. Für die Sicherung der Wertfächer ist ein Vorhängeschloss erforderlich, das selber mitgebracht werden muss.
• Der Veranstalter haftet daher nicht für den Verlust von Gegenständen.
• Auf dem Gelände stehen Duschen, Umkleiden sowie Toiletten zur Verfügung. Es wird eindringlich gebeten, die sanitären Anlagen sauber zu halten.
• Zum Schutz vor Verletzungen ist das Verbringen von Glasflaschen oder anderen Glasbehältern auf das Gelände nicht erlaubt, kurz gesagt es herrscht Absolutes Glasverbot!
• Offenes Feuer, das selbständige Einrichten von Feuer- oder Grillstellen sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist nicht gestattet.
• Der Verzehr von hochprozentigem Alkohol ist unerwünscht.
• Der Konsum von Betäubungsmitteln wird nicht toleriert.
• Anweisungen des Ordnungsdienstes sind zu beachten.
• Der Veranstalter „Förderverein Starting-Six e.V.“ oder dessen Beauftragte üben das Hausrecht aus.
• Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmer diese Regeln an.
Wir bitten Euch im Sinne der Sache um Beachtung.